Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ferienhaus Dodo Bretagne Hausordnung und
"Allgemeine Geschäftsbedingungen" für das Zustandekommen einer Buchungsvereinbarung
! Nichtraucher Haus !

Liebe Besucher !

Bitte erschrecken Sie nicht über so viel Text, die AGB und die Hausordnung des "Maison Dodo" sind im wahrsten Sinne des Wortes not-wendig, für den Fall dass....Wir würden selbst ganz gerne darauf verzichten, aber wir müssen auch unser Zuhause (– und Ihr Ferienhaus !) vor Überraschungen beschützen – AUCH WENN DIES BIS HEUTE IN DER PRAXIS NOCH NICHT EINMAL BENÖTIGT WURDE. Alle Gäste verbrachten eine entspannte Zeit im Ferienhaus in Primelin / Audierne und es ergaben sich immer wieder freundschaftliche Kontakte zu unseren Mietern. Wir sind selbst in Ihrer schönsten Zeit des Jahres nur selten vor Ort, deshalb soll im Voraus bereits alles in den AGBs erklärt werden.

Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, stehen wir Ihnen beinahe „rund um die Uhr“ per Mail, Sms, Handy oder Festnetztelefon zur Verfügung.

Mietbedingungen und Hausordnung, sowie AGB des Maison Dodo :

Allgemeine Mietbedingungen, sowie die geltende Hausordnung für unser Ferienhaus in der Bretagne, in Faubourg 29770 Primelin. Grundlage für den Abschluß des privaten Mietvertrages zwischen Jürgen Breuer als Vermieter und den Mietern sind diese Mietbedingungen in digitaler Form, welche wir freundlich bitten zur Kenntnis zu nehmen, sie zu beachten und selbst auszudrucken.

Inhaltsverzeichnis:

1. Abschluß Ihres Urlaubs-Mietvertrages, Bezahlung

2. Rücktritt / Stornierung / Ersatzmieter / Umbuchung

3. Anreise /Anzahl der Mieter, Haustiere

4. Haftung, Anzeige Sachschäden

5. Nebenkosten, Bettwäsche, Gartenmöbel

6. Abreise und Endreinigung

7. Abfallentsorgung/ Internet und Wlan

8. Abwasser Spezialitäten, die sind wichtig!

9. Grillplatz Terrasse

10.Zugang zum Mietobjekt Maison Dodo

1. Abschluss Ihres Urlaubs- Mietvertrages, Bezahlung

Mit der Internetanzeige für unser privates Bretagne – Ferienhaus in Primelin bieten wir Ihnen den Abschluss eines verbindlichen Mietvertrages für eine 1-4 Wochen festgelegte, beschränkte Mietzeit auf Anfrage an. Bei Einigung auf Ihren Wunschtermin senden wir den Mietern die Buchungsvereinbarung per Email zu, welche bitte ausgedruckt und ausgefüllt an uns zurück gemailt wird. Für alle Mietvereinbarungen, Beschreibungen und Zusagen gelten jeweils nur die immer aktuell gehaltenen Informationen, Mietpreise und Bedingungen auf unserer eigenen Internetseite http://www.privat-ferienhaus-bretagne.eu, bzw. die gleichlautenden und ergänzenden Angaben im Mietvertrag!

Wir bemühen uns, auch die Werbeanzeigen (z.B ferienhausmiete.de / fewo.com ect.) stets aktuell zu halten, dort gelten aber in jedem Forum andere Regeln (mal wird die Kaution dazugerechnet, mal die Endreinigung, manchmal auch nicht....dadurch kommt es dort manchmal zu leicht von unserer Homepage abweichenden Preisen) .Deshalb bitte alle verbindlichen Infos stets unserer eigenen Homepage „http://www.privat-ferienhaus-bretagne.eu“ entnehmen, danke!

Alle Mietverträge sind ausschließlich Zeitmietverträge für das o.g. Ferienhaus und auf die vereinbarte Feriendauer begrenzt. Ein gültiger Vertrag kommt zustande, wenn Sie uns innerhalb der Frist von DREI TAGEN - ab Zugang / der Buchungsvereinbarunng bei Ihnen - die Annahme durch Rücksendung der von Ihnen als Mieter und von uns als Vermieter ausgefüllten und unterschriebenen Buchungsvereinbarung per Mail zurücksenden, und die Vertragsabschlußgebühr („Anzahlung“) innerhalb von FÜNF TAGEN auf das im Vertrag angegebene Konto überwiesen haben. Die Vertragsabschlußgebühr wird den Mietern zu 100% als „Anzahlung“ auf den Gesamtpreis angerechnet. Bei Änderungen / Annullierungen der Belegungszeiten wird zusätzlich zu den Stornogebühren eine Storno-Bearbeitungsgebühr von 5% auf den Gesamtmietpreis erhoben. Sollten Mieter z.B mit Freunden anreisen, also zwei getrennte Parteien das Haus zum gleichen Zeitpunkt mieten, benennen Sie uns bitte einen festen Ansprechpartner, der den Vertreter für alle Mieter darstellt. Diese Person, welche an 1. Stelle in der Buchnungsvereinbarung genannt werden muß, ist Ansprechpartner für die Einhaltung aller rechtlichen Fragen, sowie Vertragsfragen und das Einhalten und Bekanntmachen der Hausordnung für alle anderen mitreisenden Mieter.

Ohne erfolgte vollständige und fristgemäße Begleichung des gesamten Mietpreises VOR der Schlüsselübergabe auf unser Konto, also der Vertragsabschlußgebühr(„Anzahlung“), Restzahlung und Kaution, besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme des Mietobjekts durch den Mieter! Bezahlungen „während des Aufenthaltes , im Laufe der Woche , oder wenn wir bei der Bank waren“ ect. werden ausnahmslos abgelehnt. Bezahlungen "in bar vor Ort" sieht der französische Gesetzgeber nicht vor und wir lehnen diese somit, ungeachtet der vorgebrachten Gründe, ebenfalls ausnahmslos ab.

Bezahlung:

Bei Vertragsabschluß ist bitte die Vertragsabschlußgebühr („Anzahlung“) von 35% des Mietpreises zu entrichten; sie ist bei Vertragsabschluss innerhalb von 5 Tagen fällig. Die Bezahlung muß innerhalb dieser Zahlungsfrist auf dem Ihnen angegebenen Konto eingegangen sein. Sollten wir innerhalb einer Frist von 5 Tagen diese Vertragsabschlußgebühr nicht erhalten, erlischt die Buchung und wir behalten uns vor, den gebuchten Termin neu zu vergeben.

Die vom Mieter geleistete Vertragsabschlußgebühr („Anzahlung“) wird auf den Gesamt-Mietpreis angerechnet und selbstverständlich davon zu 100% abgezogen. Sie beträgt 35% des Gesamtpreises der Buchung und dient 1. der vertrauensbildenden Maßnahme zwischen beiden Parteien: also seitens der Mieter zur Zusage einer definitiven Buchung; und 2. seitens des Vermieters, der definitiven Reservierung des Ferienobjektes für den vereinbarten Zeitraum. Außerdem dient sie 3.) dem Vermieter als Aufwandsvergütung für die komplette Verwaltung des Buchnungs- und Reservierungsvorganges (also dem zeitlichen Aufwand für Kommunikation, dem Vorgang der Reservierung an sich, der elektronischen Erstellung und Versendung der Buchungsvereinbarung, dem Austragen des vereinbarten Termins in allen Internetforen und Werbeanzeigen, der Weitergabe dieser Daten an den Hausverwalter vor Ort, ect). Da diese Leistungen seitens des Vermieters in jedem Fall einer erfolgten Buchung erbracht werden müssen, wird diese dreißig prozentige Vertragsabschlußgebühr („Anzahlung“) unabhängig der vorgebrachten Gründe (z.B Rücktritt von der Buchung seitens der Mieter, Eintritt von Stornierungen wg. höherer Gewalt ect), nach einer erfolgten Reservierung auch nicht mehr erstattet. Der vom Mieter und Vermieter unterschriebene Mietvertrag stellt damit die schriftliche und rechtsverbindliche Buchungsbestätigung dar. Die Vertragsabschlußgebühr wird ausschließlich in den vom Vermieter schuldhaft verursachten Fällen erstattet.

Eine zusätzliche Kaution von z. Zt. Euro 300,- ist als Sicherheitsleistung VOR ORT BEI SCHLÜSSELÜBERGABE (bitte ABGEZÄHLT) UND IN BAR zu entrichten, für Hundebesitzer kann in seltenen Fällen die Kaution 100 Euro mehr betragen. Die 70%ige Restzahlung (also Gesamtbetrag abzüglich der 35prozentigen Vertragsabschlußgebühr) ist bitte spätestens 8 Wochen vor der Anreise - ohne weitere Zahlungsaufforderung, an uns zu überweisen! Bei kurzfristigen Buchungen, die weniger als 8 Wochen vor Urlaubsantritt gebucht werden, ist der Gesamtbetrag zu entrichten.

Der Mieter verpflichtet sich, die o.g. Zahlungsmodalitäten termingerecht einzuhalten und haftet für alle Schäden und Unkosten, die dem Vermieter durch eine Nichteinhaltung dieser Zahlungsfristen entstehen! Eventuelle Bankgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Bei Nichtbeachtung der o.g. 8-Wochen Frist für die Begleichung der Restzahlung, erlischt der Anspruch auf die Rechtsverbindlichkeit der Reservierung! Die genauen Zahlungsfristen werden in jeder Buchungsvereinbarung individuell genannt. Das Nicht-Einhalten der Zahlungsfristen führt zum Verlust des Anspruches auf Erfüllung der Buchungsvereinbarung. Der Vermieter behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen durch den Mieter, vom Vertrag zurücktreten zu können und für entgangene Einnahmen Schadensersatz einfordern zu können. Es gelten in solchen Fällen die angegebenen Stornopauschalen. Die Vertragsabschlußgebühr wird auch in diesen Fällen nicht erstattet.



Kaution

Vor dem Erhalt des Hausschlüssels wird die Kaution über z. Z. Euro 300 in bar, oder vorab per Überweisung fällig, dieser Betrag wird am Abreisetag in bar oder per Überweisung an die Mieter zurückerstattet, sofern keine durch den Mieter verursachte Schäden und /oder Mängel im oder am Haus festgestellt werden und das Ferienhaus vom Mieter besenrein und in ordentlichem Zustand hinterlassen wurde.
Sollte die Kaution vorab überwiesen werden, muss diese in jedem Fall vor der Schlüsselübergabe auf dem Konto des Vermieters gebucht worden sein. Ob die Kaution in bar oder Überweisung abgewickelt wird, hängt von der individuellen Absprache zwischen dem jeweiligen Mieter und Vermieter ab, hier spielen Faktoren wie genauer An/Abreisewunsch der Mieter, unsere Anwesenheit vor Ort (oder einer Nachbarin) ect ab. Die Mieter verpflichten sich, dem Vermieter mindestens 2 Tage vor der Abreise ihren gewünschen Abreisezeitpunkt (Tag und Uhrzeit) mitzuteilen, da die Hausübergabe organisiert werden muß. Sollten Mieter aus welchem Grund auch immer früher abreisen (häufiger fahren die Gäste einen Abend früher, wegen der Fahrtstrecke) und es dem Vermieter (oder seinem Bevollmöchtigten)terminlich nicht möglich sein, das Haus deshalb entsprechend vor der Abreise auf den ordnungsgemäßen Zustand hin zu überprüfen, wird die geleistete Kaution zurück überwiesen und nicht "blind" im Voraus zurückgezahlt. (Zur Erinnerung: der Regelfall ist Anreise Samstag ab 16 Uhr, Abreise Samstag bis 9.30 Uhr). Wir als Vermieter sichern allen Mietern hiermit zu, Kautionen, welche zurück überweisen werden müssen UNVERZÜGLICH zurückzuerstatten. Dies geschieht in aller Regel noch am Tag der Abreise der Mieter, welche uns dann bitte zu diesem Zweck ihre Kontoverbindung mitteilen.

Unabhängig von der Art der Kautionsrückzahlung: Bei Zuwiderhandlungen gegen die Mietbedingungen, der Hausordnung und Beschädigungen an der gemieteten Sache, erfolgt eine Aufrechnung des Schadens mit der Kaution. Des weiteren gelten hierzu sinngemäß die Paragraphen des „Code Civil“ (entspricht dem dt. BGB) – Schadensersatzpflicht, für diejenigen Schäden, die die Höhe der Kaution überschreiten und welche den Mietern dann gesondert in Rechnung gestellt werden.

Ist der Eigentümer des Ferienhauses (bzw. sein beauftragter Vertreter) bei der Abreise nicht in der Lage, sich vom einwandfreien und sauberen (besenreinen) Zustand des jeweiligen Ferienhauses zu überzeugen, behält er das Recht, die Kaution der Mieter einzubehalten, um vom Mieter verursachte Schäden beheben zu lassen. Der Restbetrag wird dem Mieter nach erfolgter Behebung des Schadens und Vorlage einer Quittung und fotografischer Dokumente unverzüglich überwiesen. Höhere, die Kaution übersteigende Kosten für Schäden oder notwendiger Zusatzreinigungen (z.B Verstoß gegen das Rauchverbot) aller Art, werden dem Mieter nach erfolgter Reparatur / Behebung in Rechnung gestellt.

Die Kaution wird auch dann einbehalten, wenn Verstöße gegen den unterzeichneten Buchungsvertrag bzw. die AGB, vorliegen, die einer rechtlichen oder finanziellen Klärung (z.B Kostenvoranschlag für Beschädigungen, Verunreinigungen / bzw. Schadensersatzansprüche, nicht rechtzeitige Abreise, unterlassene Schlüsselübergabe, nicht besenrein hinterlassenes Mietobjekt ect) durch den Vermieter begründen.

Strom oder Wasserkosten, die die vom Vermieter gewährten großzügigen Freimengen übersteigen, werden separat berechnet. Sollte das Personal vor Ort durch Krankheit oder andere Gründe ausnahmsweise verhindert sein die Kaution entgegenzunehmen, bzw. wieder auszuzahlen, muß die Kaution an den Vermieter im Vorfeld per Banküberweisung eingezahlt werden, bzw. wird der Betrag nach Ihrer Abreise unverzüglich (und ev.abzüglich der Strom/ Wasserkosten und der Endreinigung) wieder an die Mieter zurück überwiesen.


2. Rücktritt / Stornierung / Ersatzmieter / Umbuchung

Grundsätzlich können Mieter die stornieren müssen, einen geeigneten Ersatzmieter stellen, dann entstehen für die Stornierung keinerlei Kosten! Auch eine Umbuchung auf einen anderen Urlaubszeitpunkt (im gleichen Jahr und zu gleichen Konditionen) ist möglich, wenn ein solcher anderer Zeitpunkt in gemeinsamer Absprache gefunden wird. In diesem Fall erbitten wir die Vorschläge und Wünsche der Mieter möglichst zeitnah. Eine Umbuchung und das Stellen eines Ersatzmieters erfordert unbedingt das Einverständnis des Vermieters, der mit einer solchen Umbuchung einverstanden sein kann, aber nicht sein muß. (wir sind aber in der Praxis selbstverständlich gerne behilflich!!)

Sollte der Mieter von seiner Buchung zurücktreten wollen oder müssen und keinen eigenen Ersatzmieter / neuen Urlaubstermin anbieten können, bitten wir den Mieter, uns einen schriftlichen Auftrag zur Bemühung eines Nachmieters zu erteilen.
Sollte der Vermieter z.B. wg. falscher Angaben des Mieters im Mietvertrag oder aus anderen, vom Mieter verursachten wichtigen Gründen, vom Vertrag zurücktreten müssen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter zumindest den entstandenen finanziellen, sowie Vertrauensschaden zu ersetzen. Die Vertragsabschlußgebühr wird nicht ersetzt.
Der Vermieter (oder dessen Vertreter vor Ort) ist auch nach Belegungsbeginn zur SOFORTIGEN Aufkündigung des Vertrages berechtigt,wenn Mieter / Mitreisende die Durchführung des Vertrages nachhaltig stören oder wenn Mieter / Mitreisende sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

Dies gilt insbesondere ,wenn:

- eine vertragswidrige Objektbelegung, insbes. eine Überbelegung durch mehr Personen als im Vertrag angegeben, fortgesetzt wird
- gegen die Hausordnung verstoßen wird, oder der Hausfrieden erheblich gestört wird
- vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt oder dessen Einrichtung beschädigt werden
- im Haus geraucht wird (STRIKTES NICHTRAUCHER HAUS!!)
ACHTUNG RAUCHER! DAS RAUCHEN IM HAUS IST AUSNAHMSLOS UND IN ALLEN RÄUMEN UNTERSAGT! Dies gilt auch für das Rauchen mit offenem Fenster, ebenfalls in der Veranda, der Waschküche ect. Auch Ausreden wie "wir haben aber gelüftet" werden nicht akzeptiert. Wir bewerben das Haus gezielt für Nichtraucher und werten das Rauchen im Haus als Sachbeschädigung und als "Gefahr in Verzug". Das Rauchen im Haus führt deshalb laut unserer AGB zur SOFORTIGEN Aufhebung des Mietverhältnisses und somit zur fristlosen Kündigung.Das Haus muß dann sofort geräumt werden.
Bei Zuwiderhandlung gegend das Ruachverbot muß das Haus außerdem anschließend aufwendig grundgereinigt und ggf. sogar renoviert werden. Sämtliche dadurch entstehenden Folgekosten werden in voller Höhe vom Schadensverursacher (Mieter) zurückverlangt. Dazu wird die hinterlegte Kaution einbehalten. Darüber hinaus machen wir darauf aufmerksam, daß die folgenden Gäste das Haus ggf. wegen der Zusage des Vermieters "Nichtraucher Haus" gemietet haben könnten. Sollten also die folgenden Gäste das Haus aufgrund des noch immer vorhandenen Geruchs nicht bewohnen wollen, oder deshalb den Mietpreis mindern wollen, werden wir diese Kosten ebenfalls beim rauchenden Vormieter zurückfordern. Rauchen Sie also bitte ausnahmslos im Garten, dort ist Platz genug! Vielen Dank für Ihr Verständnis!

In allen Fällen einer Stornierung gelten folgende Regelungen:

Ersatzanspruch des Vermieters bei einem Rücktritt :

- Für eine Stornierung, die bis zu 56 Tagen vor Mietbeginn getätigt wird, steht dem Vermieter die geleistete Vertragsabschlußgebühr(„Anzahlung“) als Aufwandsentschädigung zu (es sei denn, ein geeigneter Ersatzmieter wird gestellt, oder beide Parteien einigen sich auf eine Umbuchung (wenn möglich)auf einen anderen Urlaubszeitpunkt zu gleichen Konditionen und im gleichen Jahr (nur in Ausnahmefällen ev. auch im Folgejahr). Dies gilt ungeachtet der vorgebrachten Gründe und ungeachtet dem Eintreten von Ereignissen höherer Gewalt.

- Bei einer kurzfristigen Stornierung, also weniger als 56 Tage vor Mietbeginn: hier steht dem Vermieter neben der Vertragsabschlußgebühr auch die Restzahlung, also der volle Mietpreis zu.

Ein Rücktritt vom Mietvertrag ohne gestellten Ersatzmieter, gilt nur mit einer schriftlichen und von uns empfangsbestätigten Erklärung (Einschreiben, oder auch per empfangsbestätigter Email) Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter!

Reiserücktritt / Reiseabbruch

Sollte ein Mieter aus irgendeinem Grunde die Reise gar nicht, nur verspätet, oder zu einem anderen Zeitpunkt antreten können oder wollen, oder frühzeitig vor dem vertraglich vereinbarten Abreisetermin abreisen wollen, steht dem Vermieter ungeachtet der vom Mieter vorgebrachten Gründe, der Mietpreis für die gesamte, vorher vereinbarte Mietdauer zu (bzw. innerhalb der Rücktrittsfristen die bisher geleistete Vertragsabschlußgebühr („Anzahlung“) in voller Höhe). Sollte der Mieter am vereinbarten Anreisetag ohne weitere erklärende Nachricht an den Vermieter nicht anreisen, so gilt der Vertrag nach einer Wartefrist von 24 Stunden als gekündigt. Der Vermieter kann dann über das Objekt erneut frei verfügen.
Rückzahlungen, Erstattungen, oder Erlassungen des vereinbarten Mietpreises jeglicher Art an den Mieter fallen in diesen Fällen nicht an.
Rückzahlungen der Vertragsabschlußgebühr („Anzahlung“) - oder des bereits geleisteten vollen Mietpreises - fallen ebenfalls nicht an bei Beeinträchtigung des Urlaubes oder des Mietobjekts durch höhere Gewalt ( z. B. Krieg, innere Unruhen, fehlende Treibstoffversorgung, Epidemien, Pandemien, Krankheiten, Sturmfluten, Algenverschmutzung, Ölpest, Feuer, Kernenergie, terroristische Gewalthandlungen, Straßenbaumaßnahmen oder andere nicht zu beeinflussender Faktoren). Auch hier besteht keine Haftung durch den Vermieter und berechtigen damit den Mieter auch nicht zu finanziellen Entschädigungsansprüchen, Rückzahlungen oder erweiterte Stornobedingungen. Rückzahlungen des Vermieters, gleich welcher Art, werden ausschließlich bei durch den Vermieter verantworteten Fehlverhaltens geleistet. Ungeachtet der vom Mieter vorgebrachten Gründe besteht kein grundsätzliches Recht auf Umbuchungen, Verlegungen des Urlaubes auf einen anderen Zeitpunkt, weder innerhalb der aktuellen Mietperiode, noch in das nächste Jahr (in der Praxis sind wir natürlich bemüht, alle Wünsche positiv zu bearbeiten und im beidseitigen Interesse zu behandeln!). Dies gilt ebenso beim Eintritt von o.g. Ereignissen höherer Gewalt, also z. B. Krieg, innere Unruhen, fehlende Treibstoffversorgung, Epidemien, Pandemien, Krankheiten, Sturmfluten, Algenverschmutzung, Ölpest, Feuer, Kernenergie, terroristische Gewalthandlungen, Straßenbaumaßnahmen oder andere nicht zu beeinflussender Faktoren. Bereits geleistete Zahlungen wie die Vertragsabschlußgebühr werden bei Ereignissen höherer Gewalt somit nicht erstattet, ein Rechtsanspruch auf das Verschieben der gemieteten Urlaubsperiode besteht auch in diesen Fällen nicht! Der Vermieter bemüht sich jedoch, sofern es realisierbar, zeitlich vernünftig und für beide Seiten möglich ist, eine für beide Seiten zufriedenstellende Regelung zu finden!
Bei Eintritt von Ereignissen höherer Gewalt, für die der Vermieter wie oben bereits erwähnt nicht haftet, bemüht sich der Vermieter, den Mietern ohne Präjudiz einen Ersatztermin für die Höhe der bereits geleisteten Restzahlung anzubieten, wenn dies terminlich möglich und finanziell vertretbar ist. Vermieter und Mieter erklären sich in diesen Fällen mit einer Gutscheinregelung, statt einer Rückzahlung für bereits geleistete Zahlungen, einverstanden. Sollte innerhalb von 18 Monaten nach dem Eintritt höherer Gewalt eine gemeinsame Suche nach einem Ersatztermin für den entgangenen Urlaub nicht erfolgreich sein, so werden eventuelle Rückzahlungen, auf Bais dieser Buchungsvereinbarung an den Mieter per Banküberweisung geleistet. Sollten die Mieter mit einer Gutscheinregelung NICHT einverstanden sein, möchten wir sie bitten, dies bei Vertragsabschluß kurz mit in der Buchungsvereinbarung anzugeben.


3. Anreise, Anzahl der Mieter, Haustiere

Nach fristgerechtem Eingang der Restzahlung und Vorliegen der Kaution, erhalten die Mieter die Hausschlüssel beim Eintreffen direkt vor Ort.
Hierzu sind im Vorfeld bitte ZWEI telefonische Kontaktaufnahmen zu einer vorher genannten Vertrauensperson (Nachbar) nötig, um die voraussichtliche Uhrzeit Ihrer Anreise zu kommunizieren – einmal einige Tage vor der Anreise (Email / SmS auch möglich) und dann noch einmal ca 1 Stunde vor dem Eintreffen. Sollten Sie kein Französisch sprechen, sind diese Kontaktaufnahmen an uns selbst zu richten, wir geben dann die Infos an die Vertrauensperson“ vor Ort weiter.
Die beiden Schlüssel werden bei Abreise wieder an den Vermieter bzw. die beauftragte Vertrauensperson zurückgegeben. Gleichzeitig wird – nach der Kontrolle des Hauses auf verursachte Schäden - die Kaution in bar oder per Überweisung zurückerstattet. Bei Verlust eines Hausschlüssels durchden Mieter wird eine Gebühr in Höhe von € 200,- / Schlüssel berechnet, da in einem solchen Fall die gesamte Schließanlage (Sicherheitsschloss, Schlüssel können nicht nachgefertigt werden) ausgewechselt werden muss.

Die Mietdauer erfolgt grundsätzlich von Samstag bis Samstag. ANREISEZEIT ist frühestens um 16 Uhre, spätestens bis 20 Uhr am vereinbarten Anreisetag, Abreise ist frühestens um 8 Uhr, spätestens bis 10.00 Uhr morgens möglich . Bei verspäteter Anreise – insbesondere ohne Mitteilung des Mieters – kann von Seiten des Vermieters keine Zusage zur zeitlichen Übergabe der Haustürschlüssel gegeben werden! Wenn der Mieter am Anreisetag durch Stau / Pannen ect. feststellen sollte, daß die Anreise nicht bis 20 Uhr erfolgen kann, ist er gehalten, bitte unverzüglich die ihm bekannte Kontaktnummer (oder den Vermieter selbst!) anzurufen und das Problem zu kommunizieren.
Selbstverständlich sind wir als Vermieter stets bemüht, im Falle von Verspätungen eine Lösung zu finden und bisher hat z.B. das Hinterlegen des Schlüssels an abgesprochener Stelle, auch ausnahmslos gut funktioniert. Bitte kontaktieren Sie uns deshalb unbedingt sofort, sobald Sie ahnen, daß Ihre Anreise verspätet sein könnte, wir werden gemeinsam eine Lösung finden. Bei nicht erfolgten Informationen von Seiten der Mieter, über Verspätungen oder Probleme bei der Anreise (nach 20 Uhr) , können wir eine Schlüsselübergabe für den Tag nicht mehr garantieren, im Extremfall würde diese dann erst am Folgetag stattfinden ! Näheres dazu regelt auch das Blatt „Hinweise zur Anreise“ , das jedem Mieter vor der Anreise zugestellt wird. Hierin enthalten: eine genaue Wegbeschreibung, Kontaktnummern und weiteres Wissenswertes zum Haus.

Anzahl der Personen und Haustiere

Es gilt die im Mietvertrag vereinbarte Personenzahl von maximal 4 Personen zuzügl. max.2 Haustieren !
Zelte / Camping usw. sind auf dem zum Ferienhaus gehörenden Grundstück nicht gestattet! Der Vermieter ist berechtigt, alle nicht im Mietvertrag aufgeführten Personen und / oder Haustiere unverzüglich vor Ort abzuweisen, in schwereren Fällen gilt der gesamte Mietvertrag als sofort gekündigt.
Eine Änderung bei der Anzahl der anreisenden Personen und auch der Haustiere ist nach Abschluss des Mietvertrages nur nach Absprache und mit Einverständnis des Vermieters oder dessen Bevollmächtigten möglich!

Das Mitbringen von stubenreinen und gesunden Haustieren ist kostenfrei und nach Anmeldung erlaubt! Hunde und Katzen sollten jedoch mindestens ein Alter von ca. 1 Jahr haben. Haustiere sind in den Betten des Ferienhauses, sowie in der ersten Etage (Schlafzimmer) und auch auf den Sitzmöbeln nicht gestattet.

Für alle durch Haustiere verursachten Schäden am gemieteten Eigentum und Personen der Nachbarschaft haftet ausschließlich der Mieter. Bitte achten Sie darauf, daß weder auf dem Grundstück selbst noch in der Nachbarschaft, noch am Strand... Hinterlassenschaften Ihrer Lieblinge zurückbleiben! Der Mieter ist für die Lautstärke von dauerbellenden Hunden ect. verantwortlich. Der Vermieter behält sich vor, in solchen Fällen eine Verwarnung auszusprechen, welche, sollte sie ungeachtet bleiben, in Extremfällen zur sofortigen Aufkündigung des Mietverhältnisses führen kann. Bitte achten sie im eigenen Interesse darauf, daß Sauberkeit und Lautstärke Ihrer Haustiere nicht das sehr freundliche, friedliche und ruhige Gemeingefüge der Nachbarschaft stört und das Anwesen keinen Schaden an Sachen und Ansehen erleidet! DER GARTEN IST BITTE NICHT ZUM GRABEN DA!! BITTE DIE HUNDE KEINE LÖCHER IN/ZWISCHEN DEN BLUMENBEETEN GRABEN LASSEN !

4. Haftung, Anzeige Sachschäden

Der Mieter haftet für alle Schäden, die er - oder die ihn begleitenden Personen, seine Besucher oder seine Haustiere im oder am Hause, im Garten und sonstigem Eigentum des Vermieters verursacht. Der Mieter haftet für alle Schäden und Schadensersatzansprüche, die im Haus durch den Verstoß gegen das Rauchverbot entstehen. Der Aufenthalt im Ferienhaus, auf dessen Grundstück und die Benutzung aller Gegenstände im Haus und Garten erfolgt ausnahmslos auf eigene Gefahr! Der Vermieter haftet für die korrekte Beschreibung des Ferienhauses und dessen termingerechte und saubere Bereitstellung. Er haftet nicht für Vorkommnisse, für die allein der Mieter selbst zuständig und /oder verantwortlich ist und nicht in allen Fällen höherer Gewalt. Der Vermieter haftet ebenfalls nicht bei Schäden am Eigentum ( auch PKW) des Mieters durch Blitzeinschlag, Diebstahl, Beschädigung durch Dritte, Wassereinbruch; usw.

Sollten dennoch einmal berechtigte Ansprüche auf Schadenersatz an den Vermieter entstehen, so sind diese in ihrer max. Höhe auf den vorher vereinbarten Mietpreis für den jeweiligen Mietzeitraum begrenzt.
Der Vermieter haftet ebenfalls nicht für die einwandfreie Funktion der technischen Geräte und Installationen in/ am Ferienhaus (Wlan, Tv, Waschmaschine, Internet, Küchengeräte ect). Selbstverständlich (!!) jedoch bemüht sich der Vermieter um den korrekten Zustand bei Übergabe zu Mietbeginn. Bei während der Mietzeit erforderlich werdenden Reparaturen, zum Beispiel am TV-Gerät, Radio, Waschmaschine, Internetmodem usw., kann für die Dauer der Reparaturzeit kein anteiliger Nachlass der Miete gefordert werden. Der Vermieter wird jedoch umgehend dafür sorgen, dass eventuell notwendig werdende Reparaturen fachgerecht ausgeführt und eventuell aufgetretene Mängel sobald als möglich behoben werden. Sollten Schäden ohne Mitbeteiligung der Mieter entstehen, so werden sie selbstverständlich auf Kosten des Vermieters behoben. Bitte leiten Sie erforderlich werdende Reparaturen und andere Maßnahmen daher unbedingt so schnell wie möglich ( innerhalb von 24 Std. ) an uns weiter! ( Unsere Telefonnummern werden Ihnen elektronisch übermittelt, außerdem finden Sie entsprechende Aushänge in vielen Räumen des Ferienhauses! ).

Verhindern höhere Gewalt, z. B. plötzliche Krankheit des Vermieters, Beschädigung des Mietobjektes oder andere wichtige Gründe, die ebenfalls nicht vom Vermieter verschuldet sind, die Vermietung des Ferienhauses als Ganzes, so ist der Vermieter berechtigt, den Buchungsvertrag rückgängig zu machen. In einem solchen Fall erhält der Mieter den bislang geleisteten Mietpreis in voller Höhe zurück und verzichtet auf weitere Ansprüche.

Sachschäden / Mängelanzeige

Das Ferienhaus und alle dazu gehörenden Einrichtungen sind sorgfältig zu behandeln! Bitte beachten Sie, daß das Haus von uns selbst als Wohnhaus genutzt wird und bitte respektieren Sie diverse Möbel, auf denen wir das Schild „Privat“ angebracht haben! Darin befinden sich keine kostbaren Schätze, sondern schlicht und ergreifend private Gebrauchsgegenstände. Während der Mietzeit entstandene Schäden - auch kleinerer Art - sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen! Wenn möglich, ist z. B. bei zerbrochenem Geschirr gleich passender Ersatz zu besorgen. Schäden und / oder Beanstandungen, die schon bei Antritt der Mietzeit festgestellt werden, sind innerhalb von 24 Stunden schriftlich ( z.B. per Mail ) oder fernmündlich anzugeben! Wir werden dann umgehend für Abhilfe sorgen!

Schadenersatzansprüche ohne fristgerechte Mängelanzeige sind ausgeschlossen! Ein offensichtlicher Mangel in/ am Haus, der nicht vom Mieter beanstandet, aber von dessen Nachmieter schon bei dessen Anreise bemängelt wird, muss dem Vormieter zugerechnet werden, es sei denn, dieser kann glaubhaft versichern,dass er diesen Mangel nicht zu vertreten hat Schäden / Mängel, die erst bei oder nach der Abreise gemeldet werden, berechtigen nicht zu Schadenersatzforderungen, Preisminderungen usw. Bitte melden Sie uns also eventuell vorgefundene oder aufgetretene Schäden /Mängel auch kleinerer Art – in Ihrem eigenen Interesse baldmöglichst!
Werden Schäden vom Mieter nicht vor der Abreise gemeldet und erst zufällig nach der Abreise vom Vermieter bzw.seinem Beauftragten entdeckt, werden dem Mieter die Schäden zuzügl. einer Aufwandspauschale von 50,- Euro in Rechnung gestellt; es ist also im Interesse beider Parteien, aufgetretene Schäden zu melden und festzuhalten. Sprechen Sie mit uns, Kleinigkeiten werden bei uns großzügig und absolut fair behandelt !

5. Nebenkosten , Bettwäsche, Gartenmöbel

Im Mietpreis sind bei uns alle - ansonsten oft noch extra berechneten Nebenkosten - enthalten, sofern sich die Verbrauchskosten in einem normalen und vernünftigen Rahmen halten. Es gilt eine Freimenge an Strom von 50 KWH und Wasser von 2 m³ pro belegter Woche des kompletten Hauses (also 1-4 Personen).
Trockner: Wir bitten alle Gäse um Verständnis, daß wir einzig den Trockner mit einem Münzgerät ausgestattet haben, der Trockner ist also NICHT im Preis inbegriffen. Pro Stunde kostet die Nutzung 4 Euro. Wir weisen auch darauf hin, daß ALLE Supermärkte über Trockner verfügen, Sie können dort wunderbar während des Einkaufes trocknen. Die Preise sind hier zwar höher, aber dafür ist auch der Trockner dort sehr viel größer.

Bei Überschreiten der o.g. Verbrauchsmmengen, wird der Verbrauch an elektrischem Strom im Mietzeitraum mit 0,30 € pro KW/ und der Verbrauch an Trinkwasser mit 3 € pro begonnenem m3 berechnet. Diese ev. Mehrkosten werden direkt von der Kaution abgezogen.Ebenfalls im Preis enthalten: ca. zehn Handtücher zur Benutzung, sowie ausreichend Küchenhandtücher.

Die Bettwäsche ist bitte mitzubringen !! Kopfkissengröße 60x60, Größe der Decken: 140 x 200, Bettlacken 100 x 200 cm. In Ausnahmefällen kann die Bettwäsche von uns gemietet werden, dies hängt aber von den Personen ab, die das Haus vor Ort betreuen, wir bemühen uns um eine Vermittlung, also bitte rechtzeitig bei uns anfragen! Der Regelfall ist aber: bitte selbst mitbringen.
Zusätzliche Wolldecken und Kissen ect. sind ausreichend vorhanden und können kostenlos benutzt werden. Weitere Kosten: KEINE. Einzig die abschließende Endreinigung des Hauses ist im Mietpreis nicht enthalten und auch nicht verhandelbar ! Das Ferienhaus ist vom Mieter zumindest besenrein und gut aufgeräumt zu hinterlassen. Die Endreinigung beträgt z.Zt. 65,- Euro.


NICHTRAUCHER FERIENHAUS !!!

Bitte (!!!) RAUCHEN SIE NICHT IM HAUS – auch nicht bei geöffneten Türen und Fenstern, auch nicht im kleinen, neu gestalteten Wintergarten, bitte beachten Sie unbedingt die oben genannten rechtlichen Konsequenzen für das Rauchen im Haus! Bitte rauchen Sie nur im Garten !! DANKE !!!

Gartenmöbel

Die Gartenmöbel werden von uns regelmäßig auf einwandfreien Zustand überprüft. Da wir jedoch nicht immer vor Ort sein können, kann für deren einwandfreie Beschaffenheit keine Gewähr übernommen werden. Die Benutzung des Gartens und der Möbel erfolgt auf eigene Gefahr, dies bezieht auch den vorhandenen Grill mit ein. Bitte achten Sie auf Ihren eigenen Haftpflichtschutz. Bitte den Grill nach dem Benutzen zunächst wieder reinigen und danach nicht draußen stehen lassen, sondern ihn wieder kurz in die Waschküche rollen. Hobbygärtner hatten wir ebenfalls, die uns neue Blumen pflanzten....Bitte genießen Sie Ihre Zeit ohne gärtnerische Aktivitäten.......wer aber bei starkem Sonnenschein die Blumen gießen möchte, kann das sehr gerne tun, die Blumenpracht wird es Ihnen besonders in den heißen Monaten danken. (Gartenschlauch vorhanden, Wasser draußen wird nicht berechnet).
Da wir aus der Ferne während der laufenden Saison keinen Zugriff auf den Zustand aller Gegenstände haben, legen wir Wert auf die Feststellung, daß wir diese Möbel ohne Rechtsanspruch auf Vollständigkeit und Nutzbarkeit zur Verfügung stellen. Ein Anspruch auf Mietminderung ergibt sich aufgrund fehlender oder beschädigter Gegenstände nicht, dies betrifft ebenso die technischen Einrichtungen des Hauses. Bisher saßen und lagen aber alle Gäste gemütlich und gut...

Selbstverständlich sind wir stets bemüht, auch während der laufenden Saison die Gäste rundum zufriedenzustellen, was auch das Vorhandensein aller erforderlichen Utensilien für Ihre Erholung bedeutet.

7. Abreise und Endreinigung
Das Ferienhaus und der Garten sind vom Mieter ordentlich und besenrein zu verlassen. Dies bezieht sich auf alle genutzten Räume und Gegenstände, sowie Gartenmöbel und Grill Kühlschrank, Badezimmer ect. Die obligatorische Endreinigung wird in der Regel von der selben Person durchgeführt, die auch die Schlüsselübergabe für An und Abreise organisiert. Der Preis für die Endreinigung beträgt 65,- Euro.
Diese Person ist auch gleichzeitig Ansprechpartner für den Mieter. Ebenfalls können wir persönlich direkt per Email oder Telefon kontaktiert werden.

BITTE ACHTEN SIE AUF UNSER VORZÜGLICHES VERHÄLTNIS ZUR FREUNDLICHEN NACHBARSCHAFT!! AUCH DIESE WOLLEN IHREN URLAUB / ALLTAG IN RUHE VERBRINGEN; BITTE NEHMEN SIE RÜCKSICHT IN LAUTSTÄRKE & SAUBERKEIT !

8. Abfallentsorgung/ Internet, Wlan

Im Haus befinden sich unter der Spüle gelbe Säcke für Umverpackungen und ein Mülleimer mit schwarzen Säcken für den Restmüll, sowie Hundekot Beutel. Entsorgung: Wenn Sie aus der Gartentüre heraustreten, gehen Sie ca. 30 Meter nach rechts, dort finden Sie die großen, öffentlichen Mülltonnen, in denen Sie den Hausmüll entsorgen können: graue Tonne Restmüll, gelbe Tonne für die gelben Säcke.

Internet und Wlan

Das Haus verfügt über Internet / Wlan, welches von den Gästen kostenlos genutzt werden kann. Bei gewünschter Benutzung ist eine zusätzliche Nutzungsvereinbarung zu unterschreiben, die den rechtmäßigen Gebrauch der Anlage regelt. Für Ausfälle der Anlage (nach Sturm, technischer Defekt ect) haftet der Vermieter nicht, ein temporärer oder auch genereller Ausfall der Anlage fällt unter „höhere Gewalt“ und berechtigt damit nicht zur Mietminderung. Jeder Mieter erhält einen eigenen Zugangscode, dies wird einmalig mit 10 Euro in Rechnung gestellt, die Nutzung ist danach unlimitiert und kostenfrei. Der Zugangscode ist auch in der Zukunft gültig, sollten Sie das Maison Dodo noch einmal besuchen kommen, also eine einmalige Ausgabe.

8. Abwasser Spezialitäten, die sind wichtig!

Die Abwässer des Ferienhauses werden, wie beinahe alle Ferienhäuser auf dem Cap, von einer biologischen und hochsensiblen Abwasseranlage entsorgt. Es dürfen KEINERLEI desinfizierende oder andere giftige, ätzende, desinfizierende... Chemikalien in Toilette, Spüle, Dusche ect. gelangen!!
Bitte entsorgen Sie alle anderen Stoffe über den normalen Hausmüll!! Ein Zuwiderhandeln – besonders das Entsorgen von Hygieneartikeln aller Art in der Toilette – verstopft die Abwasseranlage. Das Säubern / Reinigen der Anlage ist aufwendig und kostspielig und bei durch den Mieter verursachten Schäden infolge von Mißachtung dieser Hinweise, müssen sämtliche daraus resultierenden Kosten an den Mieter weitergegeben werden.
Die Anlage ist nagelneu, war sehr teuer und wird deshalb von uns gepflegt und und funktioniert bei Übergabe des Mietobjektes stets einwandfrei! Sollten darüber hinaus einmal unerwartet dringliche Arbeiten und Reparaturen an der Abwassergrube anfallen – fallen diese unter „höhere Gewalt“ und berechtigen nicht zur Mietminderung. Der Mieter ist verpflichtet, ev. Verstopfungen der sanitären Anlagen dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Außerdem:

Das Haus verfügt - ZUSÄTZLICH zur „normalen“ Toilette - auch über eine moderne, qualitativ hochwertig und hygienische Trockentoilette, welche im Falle eines temporären Defektes an der eigentlichen „normalen“ Toilette Haupttoilette zu benutzen ist (kam noch nie vor!).

9. Achtung Grillplatz / Terrasse:

Seit dem Einbau der neuen Abwasseranlage, wurde über dieser Anlage von uns eine Terrasse errichtet. Auf dieser kann entweder auf dem Boden, oder auf den Drahtkörben gesessen und gelegen, bzw. gesonnt werden. GEFÄHRLICH !!!: ES IST UNTERSAGT, AUF DER TERRASE STÜHLE UND TISCHE UND LIEGEN ABZUSTELLEN. Sie ist für ein Mehrgewicht nicht gedacht und wir bitten zu bedenken, daß DIREKT DARUNTER eine kostspielige Abwasseranlage befindet. Riskieren und provoziern Sie hier keine Experimente und nutzen den Platz zum Entspannen und Grillen.
Offenes Feuer ist dort und im ganzen Garten untersagt !!
Der Grill muß nach jeder Benutzung gereinigt werden und vor der Abreise im tadellosen Zustand hinterlassen werden!
Funkenflug vermeiden!
Vielen Dank für Ihre Mithilfe !

10. Zugang zum Mietobjekt Maison Dodo

Die Mieter erhalten bei der Schlüsselübergabe am Anfang des Urlaubes ZWEI Schlüssel Der eine ist für die Haustür, der zweite Schlüssel dient zum Eingang durch die Waschküche. Beide Zugänge kann der Mieter frei nutzen. Der Vermieter (bzw. ein Beauftragter) kümmert sich auch während der Mietzeit um die Pflege des Gartens (z.B das Gießen im Sommer). Der Vermieter ist berechtigt, den Garten zu diesem Zweck maximal 1x am Tag zu betreten. Der Vermieter sichert zu, - sofern irgend möglich! - während der Abewesenheit der Mieter zu gießen, damit niemand in seinem Tagesablauf gestört wird. Darüber hinaus sind in aller Regel keinerlei Arbeiten im Garten nötig, da der Garten VOR Anreise der Mieter hergerichtet wird.
Es kommt vor, daß der Wasserstand der Wasseruhr abgelesen werden muß. Die entsprechende Firma kündigt ihr Kommen leider nicht an. Sollte also ein Vertreter von "Veolia" vor der Tür stehen, so hat dieser Herr Zugang zum Ablesen der Wasseruhr (dauert 2 Minuten...). Auch der Vermieter ist dazu berechtigt, wenn der Ableser selbst verhindert ist. Der Vermieter betritt das Mietobjet während der vermieteten Zeit ansonsten nicht, außer wegen wichtiger und nicht aufschiebbarer Gründe. Solche Gründe könnten sein: Gefahr in Verzug, oder VERMUTETE Gefahr in Verzug (z.B bei der Vermutung, daß gegen die Hausordnung grob verstoßen wird, oder bei Feuer, Unfall, Notlagen, nicht geschlossenen Dachfenstern bei starkem Regen), sowie technischen Defekten, die ein sofortiges Eingreifen seitens des Vermieters oder gar von helfendem, rettenden Personal erfordern. Ein Besuch der angemieteten Räume ist dem Vermieter in diesen Fällen auch ohne Vorankündigung und in Abwesenheit der Mieter gestattet. Der Vermieter bemüht sich, solche Zutritte zur gegenseitigen Sicherheit und zur Beweissicherung digital zu belegen.

Sollten Sie Zweifel haben, die hier aufgeführten Mietbedingungen von Vertragsabschlußgebühr („Anzahlung“), Restzahlung, Kaution, Reinlichkeit und Sauberkeit der Tiere ect einhalten zu können, so sehen Sie bitte von einer Mietanfrage ab!!
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Alle hier aufgeführten Bedingungen ( AGB ) gelten mit der Buchung - also mit dem Zusenden des ausgefüllten und unterschriebenen Mietvertrages an den Vermieter, von den Mietern als anerkannt! Sollte einer der in diesen AGB aufgeführten Punkte rechtlich ungültig werden, behalten alle anderen hier aufgeführten Mietbedingungen dennoch ihre Gültigkeit. Für die komplette Vertragsabwicklung gelten ausnahmslos die gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen des FRANZÖSISCHEN CODE CIVIL, Gerichtsstand: Quimper, Frankreich. Weitere rechtliche Fragen bearbeitet (in französischer Sprache) unser Rechtsanwaltbüro in der Bretagne.



Wir bedanken uns bei allen Mietern für die Einhaltung der obigen Mietbedingungen und wünschen Ihnen schon jetzt einen erholsamen Urlaub in Primelin / Finistère.
Sollten einzelne Bestimmungen des abgeschlossenen Buchungsvertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist

Jegliche fremde Nutzung der hier enthaltenen Texte und Fotos, incl. der Ferienhaus AGB ist, auch auszugsweise, nicht gestattet!


Diese Mietbedingungen (auch AGB oder Hausordnung gennant), sind gültig ab Januar 2019, Gerichtsstand Quimper

Jürgen Breuer

Inhaber:
Jürgen Breuer
2 Route Kerhas Bis
Faubourg
29770 Primelin
Vermieter/Geschäftsführer

Vertrag beruht auf einem Muster von

HÄRTING Rechtsanwälte
Dr. Martin Schirmbacher
Rechtsanwalt | Fachanwalt für IT-Recht
Chausseestraße 13 | 10115 Berlin
Tel +49 30 2830 57 453

Copyright: HÄRTING Rechtsanwälte, http://www.haerting.de, vertragstexte@haerting.de
Chausseestraße 13,10115 Berlin, Tel. (030) 28 30 57 40, Fax (030) 28 30 57 4

Kontakt
Jürgen Breuer
Faubourg
2 Route Kerhas Bis
F- 29770 Primelin
Tel.: 0033 651 23 93 52
Tel: 0043 681 20 90 89 19
jurgen.breuer@gmail.com




Gute Erholung in unserem Traumferienhaus Maison Dodo in Primelin, wünscht Ihnen Jürgen Breuer
Ferienhaus Bretagne / Finistère Hunde erlaubt
Jürgen und "Frau Breuer" :-)

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